Was ist zu tun bei einem Trauerfall + Vorsorge

Was ist zu tun bei einem Trauerfall

Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, werden Gedanken und Gefühle von Kummer und Schmerzen beherrscht.

Dazu kommen noch viele Fragen: Welche Formalitäten sind zu erledigen? Was ist das Wichtigste? Wer kann mir helfen?

In dieser Situation sollten Sie uns anrufen!

Wir helfen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen.

Telefon: 0203 / 78 22 07

Daran müssen Sie denken:

Bei einem Sterbefall in der Wohnung den Arzt anrufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.

Das müssen Sie erledigen

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenpflegeheim die Todesbescheinigung holen

Das können wir Ihnen abnehmen

Die wichtigsten Papiere des Verstorbenen bereithalten: Familienstammbuch oder Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Graburkunde des Friedhofes, Bestattungsvorsorgeunterlagen, Krankenkassenkarte, Rentenbescheide, Versicherungspolicen

Das müssen Sie erledigen

Dem zuständigen Standesamt den Tod melden und Sterbeurkunden besorgen

Das können wir Ihnen abnehmen

Sterbeurkunden ausstellen lassen

Das können wir Ihnen abnehmen

Grabstelle besorgen und den Termin für die Trauerfeier festlegen

Das können wir tun

Sarg und Ausstattung bestimmen

Das sollten Sie tun

Gestaltung der Trauerfeier abstimmen
Das sollten wir gemeinsam tun

Den Geistlichen oder Redner bestellen
Das können wir Ihnen abnehmen

Traueranzeigen entwerfen und aufgeben
Das sollten wir gemeinsam tun

Sterbegeld, Beihilfen und Auszahlungen von Leistungen beantragen bei:
Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversicherung, betriebliche Pensionskasse, Beamtenversorgung, Verbände, Vereine und Organisationen
Das können wir Ihnen abnehmen

Bei der Sozialversicherung Witwen-, Witwer- und Waisenrente beantragen
Das müssen Sie erledigen

Vorschusszahlung aus laufender Rente beantragen
Das können wir Ihnen abnehmen

Einäscherungsgebühren

  • Einäscherung, Kühlraumbenutzung, Amtsärztl. Besichtigung und Bescheinigung - 447,10 Euro

Testament dem Notar oder Amtsgericht überreichen
Das sollten Sie tun

Danksagungen bestellen und aufgeben
Das sollten wir gemeinsam tun

Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen
Das müssen Sie erledigen

Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen
Das müssen Sie erledigen

Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken und Sparkasse kündigen, Konten auflösen
Das müssen Sie erledigen

Vorsorgliche Bestattungsregelung

Sie haben, wie jeder verantwortungsbewusst Denkende, durch Abschluss von Versicherungen Vorsorge für alle möglichen Wechselfälle des Lebens getroffen: Ihre Altersversorgung ist gesichert, Krankheit und Unfall bringen Sie nicht an den Rand des Ruins und ein Brand macht Sie nicht zum Bettler. Kurz: Sie haben an vieles gedacht.

Auch für den Todesfall gibt es die Möglichkeit einer vorsorglichen Regelung. Damit können Sie die eigene Bestattung nicht nur finanziell absichern, sondern auch alle Dinge, die Sie geregelt wissen möchten, in Ruhe und nach reiflicher Überlegung im Voraus festlegen. Selbstverständlich ist alles, was wir bisher zum Thema "Was ist im Trauerfall zu tun?" gesagt haben, auch für eine solche Regelung maßgebend.
Absicherung der späteren Bestattung kann durch eine Sterbegeldversicherung erfolgen.

Einmalzahlungen werden auf Treuhandkonten verzinslich angelegt.

Wie ein Testament gibt Ihnen der Vorsorgevertrag die Gewissheit, dass alle Wünsche, auch in ferner Zukunft, ausgeführt werden. Für eine umfassende Beratung benötigen wir detaillierte Angaben über die gewünschte Bestattungsart, die Ausgestaltung der Trauerfeier, einen Überblick bestehender Versicherungen, Grabpflegeverträge etc.Gemeinsam werden wir dann Ihre Wünsche in unsere Vorsorgemappe eintragen und eine Kopie der Vereinbarung in Verwahrung nehmen.

Engel, Grabstein

Sie können uns dazu in unserem Institut aufsuchen oder über Telefon 782207 einen Termin zu Hause vereinbaren. Bestattungsvorsorgen sind bei uns kostenlos. Auch dann entstehen keine Kosten. Die finanzielle Absicherung der späteren Bestattung kann durch eine Sterbegeldversicherung erfolgen. Einmalzahlungen werden auf Treuhandkonten verzinslich angelegt.

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